
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rechtsgrundlage, Aufklärung
Der Durchführung einer Psychotherapie nach fachlichen Standards wird der Behandlungsvertrag zugrunde gelegt. Es erfolgt eine Aufklärung, dass eine Psychotherapie keine Untersuchung durch Ärzte ersetzt. Eine ärztliche Abklärung über organische Ursachen der Symptome hat im Vorfeld stattzufinden. Im Laufe einer psychotherapeutischen Behandlung kann es zu sogenannten Heilungskrisen und Nebenwirkungen kommen, die mit einer intensiveren Gefühlswahrnehmung einhergehen können. Dies ist im Behandlungsverlauf normal und manchmal unumgänglich. Bei Unklarheiten bespricht die Klientin dies mit der Heilpraktikerin für Psychotherapie.
Honorar, Dauer, Abschlusssitzung, Kostenerstattung
Die Stundensätze für eine psychotherapeutische Behandlung ergeben sich aus der Honorarliste. Diese ist in ihrer aktuellen Form stets auf der Webseite der Heilpraktikerin für Psychotherapie veröffentlicht.
Die Leistungen in dieser Praxis sind Privatleistungen und von den Klienten selbst zu tragen. Eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Sollte eine private Krankenzusatzversicherung bestehen, holen Klienten die erforderlichen Informationen über möglich Erstattung selbst ein.
Bei Bedarf werden Befundberichte gegen Erstattung der Druckkosten erstellt und Rechnungen
nach der GebüH ausgestellt. Eine Nichterstattung oder eine Teilerstattung durch Kostenträger, z. B. private Krankenkasse, hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Die Behandlungsdauer hängt vom Beschwerdebild und der Mitwirkung der Klienten ab und wird im Rahmen der Anamnese innerhalb der ersten probatorischen Sitzungen besprochen.
Ausfallhonorar
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie reserviert, die mit der Klientin vereinbarten Termine. Fest vereinbarte Termine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden laut Honorarliste mit einem Ausfallhonorar berechnet.
Mitwirkungspflicht und Belastbarkeit
Klienten wirken aktiv an der Verbesserung ihrer Situation bzw. Genesung mit. gibt. Sollten Klienten Schwierigkeiten bei ihrem Beitrag zum Erfolg der Behandlung haben, besprechen sie dies
mit der Heilpraktikerin für Psychotherapie. Klienten versichern, dass sie für die vereinbarten Lerninhalte und/oder die Therapieform laut Dokumentation belastbar genug sind. Sollte sich im Verlauf der Zusammenarbeit daran etwas ändern, informieren die Klienten die Heilpraktikerin für Psychotherapie unverzüglich.
Nebenwirkungen
Durch Psychotherapie kann sich einiges bei Klienten selbst und in ihrem Umfeld verändern. Das
Umfeld kann auf veränderte Verhaltensweisen der Klienten nicht nur durchweg positiv reagieren. Das kann bei Klienten zu Zweifeln an der Behandlung führen und sollte mit der Heilpraktikerin für Psychotherapie besprochen werden.
Schweigepflicht
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht. Für den Fall einer Auskunftserteilung an Kostenträger, Ärzte, familiäre oder sonstige Bezugspersonen muss sie durch die Klienten schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden.
Im Sinne der Prozessqualität können Behandlungssequenzen und -verläufe durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie in Supervisions- und Intervisionsgruppen anonymisiert besprochen werden. Selbstverständlich unterliegen die Teilnehmer dieser kollegialen Gruppen ebenfalls der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen weitergeben.
Mitteilung einschneidender Veränderungen
Die Klienten verpflichten sich, einschneidende Veränderungen im eigenen Lebensumfeld im
Gesprächsverlauf mitzuteilen, da diese einen Wechsel der Behandlungsmethode, die Hinzuziehung von ärztlichem Rat bzw. ärztlichen Untersuchungen oder den Wechsel zu einem Therapieverfahren oder zu einer anderen Therapeutin mit entsprechender Ausbildung erforderlich machen können.
Dokumentation|Aufbewahrungspflicht|Datenschutz
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie dokumentiert die Sitzungen händisch und verwahrt diese verschlossen und unzugänglich für Dritte. Die Klienten können die Dokumentation jederzeit einsehen. Kopien werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Kosten für den Ausdruck tragen die Klienten. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation beträgt 10 Jahre.
Online-Behandlung
Sollten die Klienten eine Online-Behandlung ausdrücklich wünschen und ist diese auch angezeigt, so wird den Klienten eine separate Einverständniserklärung zur Unterschrift ausgehändigt, aus der sich die Bedingungen sowie etwaige Nachteile ergeben.
Sollte die Internetverbindung auf Seiten der Heilpraktikerin für Psychotherapie oder der Klienten während eines Termins instabil sein oder ganz ausfallen, sind die vereinbarten Kosten von den Klienten vollumfänglich zu zahlen. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen der ausgefallenen Zeit, einen kostenlosen Ersatztermin oder Rückerstattung aufgrund von Vorkasse.
Haftung
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie haftet nach den gesetzlichen Regeln im Rahmen des Schuldrechts nach BGB für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Kündigung
Der Behandlungsvertrag kann jederzeit schriftlich oder mündlich und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erstattet im Falle von Vorauszahlungen den Teil, der durch die Kündigung des Vertrages nicht abgearbeitet wurde.
Bei fehlender Mitarbeit der Klienten, mehrfach ausgefallenen Terminen oder ausbleibenden
Zahlungen behält die Therapeutin sich vor, den Behandlungsvertrag auch ohne das erklärte
Einverständnis der Klientin zu beenden.